Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Beförderungsleistungen von ProLimo Thomas Förster, Darwinstraße 1, 10589 Berlin (im Weiteren auch „ProLimo“).

 

Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von ProLimo dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. Vertragsschluss
Der Nutzer erteilt mit Übermittlung der Auftragsdaten einen Auftrag über eine Beförderungsleistung.

 

ProLimo übermittelt dem Nutzer per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit den Einzelheiten der Beförderungsleistung. Damit kommt der Beförderungsvertrag zwischen ProLimo und dem Nutzer zustande.

 

3. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages 

Unter Ziffer 3 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Nutzer nur dann von ProLimo fordern, wenn sie im Beförderungsvertrag mit ProLimo vereinbart wurden.

 

3.1 Stadtrundfahrten/Stundenbuchungen/Transferfahrten, Leistungsänderungen
Der Nutzer kann für den Fahrtwunsch zwischen Stadtrundfahrten, Stundenbuchungen und Transferfahrten wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht ProLimo diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Beförderung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 4 unten.

 

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit von ProLimo auch nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 4 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

 

3.1.1
Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 4 unten).

 

3.1.2
Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet von Berlin beginnen und enden, anderenfalls kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 4 unten) . Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.

 

3.1.3
Bei Stadtrundfahrten muss die Fahrt stets im Stadtgebiet von Berlin beginnen und enden, anderenfalls kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 4 unten) . Eine Stadtrundfahrt beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.

 

3.2 Fahrzeugklasse/Fahrzeugmodell, Upgrade
Der Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise Executive Sedan“, „Minivan“ oder „Coach“) wählen.

 

Die auf der Webseite abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden.

 

3.3 Beförderungssicherheit, Folgen
3.3.1 Gepäck, Tiere
Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Auftrag angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Beförderungsleistung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 4 unten).

 

ProLimo kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.

 

3.3.2 Beförderung von Kindern
Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernder Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.

 

3.3.3 Angaben zu Fahrgast- und Gepäckanzahl
Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.

 

ProLimo kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.

 

3.3.4 Beförderungsverhinderung
ProLimo kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach dieser Ziffer 3.3 vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.

 

Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von ProLimo aus dem Beförderungsvertrag mit dem Nutzer für die konkrete Beförderung.

 

3.4 Verzögerungen
Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.

 

3.5 Stornierungen, Umbuchungen und nichtangetretene Fahrten
3.5.1 Stornierung
(a) bei Transferfahrten
Bei Transferfahrten ist eine Stornierung kostenfrei, wenn sich der Chauffeur noch nicht auf den Weg zum Abholort begeben hat oder mehr als eine Stunde bis zum vereinbarten Fahrtantritt verbleibt. In allen anderen Fällen ist die volle Vergütung für die Beförderung an ProLimo zu entrichten. Eine Stornierung kann durch Nutzung der Online-Plattform, per Email oder Telefon erfolgen.

 

(b) bei Stundenbuchungen
Bei Stundenbuchung ist eine Stornierung kostenfrei, wenn zwischen der Stornierung und dem vereinbarten Fahrtantritt („Abholzeitpunkt“) mehr als 24 Stunden liegen. Bei weniger als 24 Stunden bis 1 Stunde vor vereinbartem Abholzeitpunkt sind 50% der Vergütung zu entrichten, sofern sich der Chauffeur noch nicht auf den Weg zum Abholort begeben hat. Bei einer Stornierung einer Stundenbuchung von weniger als 1 Stunde vor vereinbartem Abholzeitpunkt oder sofern sich der Chauffeur schon auf den Weg zum Abholort begeben hat, ist die gesamte Vergütung zu entrichten. Eine Stornierung kann durch Nutzung der Online-Plattform, per Email oder Telefon erfolgen.

 

(c) bei Stadtrundfahrten
Bei einer Stadtrundfahrt ist eine Stornierung kostenfrei, wenn zwischen der Stornierung und dem vereinbarten Fahrtantritt („Abholzeitpunkt“) mehr als 24 Stunden liegen. Bei weniger als 24 Stunden bis 1 Stunde vor vereinbartem Abholzeitpunkt sind 80% der Vergütung (bzw. entsprechender Aufwendungsersatz für die Beförderung) zu entrichten, sofern sich der Driver-Guide noch nicht auf den Weg zum Abholort begeben hat. Bei einer Stornierung einer Stadtrundfahrt von weniger als 1 Stunde vor vereinbartem Abholzeitpunkt oder sofern sich der Driver-Guide schon auf den Weg zum Abholort begeben hat, ist die gesamte Vergütung zu entrichten. Eine Stornierung kann durch Nutzung der Online-Plattform, per Email oder Telefon erfolgen.

 

3.5.2 Umbuchungen
Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 3.5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von ProLimo für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

 

3.5.3 Nichtangetretene Fahrten ohne Absage, Verspätungen des Nutzers
Bei einer nichtangetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber ProLimo, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von ProLimo gegenüber dem Nutzer.

 

(a) bei Transferfahrten
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

 

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.

 

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich ProLimo und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 4.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

 

(b) bei Stundenbuchungen
Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

 

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

 

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich ProLimo und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 3.1.2 beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 4.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

 

(c) bei Stadtrundfahrten
Eine Stadtrundfahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Stadtrundfahrten sind voll zu vergüten.

 

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Stadtrundfahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Stadtrundfahrten sind voll zu vergüten.

 

Etwas anderes ergibt sich, wenn sich ProLimo und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stadtrundfahrt beginnt wie unter Ziffer 3.1.2 beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stadtrundfahrt wie unter Ziffer 4.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

 

3.6. Verhalten im Fahrzeug
Für die Fahrdienstleistungen von ProLimo gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

 

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten. Der Chauffeur trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Nutzer im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den Chauffeur erforderlich.

 

Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.

 

Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord konsumiert werden.

 

4. Vergütung und Zahlung
4.1 Grundsätze
In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von ProLimo angegeben.

 

Wesentliche Faktoren für deren Höhe sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.

 

Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Fahrer, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.

 

4.2 Fahrtänderungen
Der Nutzer (und auch der Fahrgast) können auch nach Abschluss des Beförderungsvertrages und sogar – soweit für ProLimo möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

 

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen und Stadtrundfahrten ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet.

 

Entsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer.

 

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

 

4.3 Sonstige Zuschläge
4.3.1 Für Wartezeiten bei Transferfahrten
Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

 

4.3.2 Für Zusatz-Kilometer bei Stundenbuchungen
Stundenbuchungen enthalten die jeweils in der Auftragsbestätigung (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse und werden inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

 

4.4 Zahlungsmodalitäten und Transaktionsgebühren
Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte oder per PayPal bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt ProLimo. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.

 

4.5 Mahnungen, fehlgehende Kreditkartenabbuchungen
Für jede Mahnung kann ProLimo eine angemessene Mahngebühr berechnen.

 

Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet ProLimo dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

 

4.6 Übermittlung von Rechnungen, Fälligkeit
ProLimo übermittelt dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch per Email oder per Brief. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das in der Rechnung genannte Zahlungsziel.

 

4.7 Gutscheine
Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

 

5. Haftung
5.1 Grundsätze
ProLimo haftet für von ProLimo oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

 

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet ProLimo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

 

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

5.2 Webseiten Dritter
ProLimo übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

 

5.3 Richtigkeit übermittelter Informationen, Störungen des Zugangs
ProLimo übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Fahrer rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

 

ProLimo übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

 

6. Schlussbestimmungen
6.1 Gesamtheit, Schriftform
Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen ProLimo und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

 

6.2 Änderungsvorbehalt
ProLimo ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Mitteilung über die Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von ProLimo und Information der Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen von ProLimo ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

 

6.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von ProLimo aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

 

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 6.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

 

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von ProLimo an Dritte abzutreten.

 

6.4 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen ProLimo und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Erfüllungsort ist Berlin.

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

6.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen.

 

Stand: Berlin, April 2017